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In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:

Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist eine Energiegemeinschaft, bei der die Teilnahme nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt ist. Somit können sich BEGs über die Konzessionsgebiete aller Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

Eine BEG ist nur im Elektrizitätsbereich tätig, wobei der Strom sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Quellen stammen darf. Hier ist anzumerken, dass die BEG der FAMILY OF POWER ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen bezieht. Die Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund. BEGs sollen den Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die Beteiligung ist freiwillig. Es dürfen Unternehmen aller Größen teilnehmen.

Österreichische Bürgerenergiegemeinschaften werden auf Basis der §§ 16b.,16d. und 16e. des österr. Bundesgesetzes „Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010)“ gegründet.

Jede / Jeder Inhaber:in eines Zählpunktes (Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage) kann an der Bürgerenergiegemeinschaft teilnehmen:

  • Privathaushalte
  • Landwirte
  • Unternehmen (aller Größen!)
  • Gemeinden

Mit Mehrfachteilnahme von Zählpunkten:

  • Teilnehmer:innen an GEA
  • Teilnehmer:innen an EEG

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