BÜRGERENERGIEGEMEINSCHAFT ÖSTERREICH (BEG)

100 % Ökostrom von regionalen Produzenten direkt an die Verbraucher

0,12 €

Energie- bezugspreis

0,08 €

Energielieferpreis Photovoltalk

50%-90%

Deckungsgrad (Verbraucher)

Die BEG der FAMILY OF POWER bietet Strom aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik, Wind und Wasserkraft.

UNSERE BEG

In unserer BEG gestalten alle Teilnehmer Ihren einzigartigen, nachhaltigen und fairen Energiemarkt selbst.

100% Ökostrom wird von unseren regionalen Erzeugern aus Photovoltaik-, Wasser- und Windkraftwerken österreichweit direkt an unsere Verbraucher geliefert. Unsere ökosoziale gemeinnützige Genossenschaft FAMILY OF POWER bietet die erprobte  professionelle und kooperative Abwicklung.

Alle sind willkommen!

Ob Privathaushalt oder Landwirt, ob Gemeinden oder Unternehmen, ob Mitglieder von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) oder Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) – ALLE profitieren durch die Teilnahme an unserer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG).

UNSERE LEISTUNGEN

Profitieren Sie von Strom aus der Gemeinschaft.

ENERGIEPREISE

Netto Arbeitspreis / Pauschalbetrag pro kWh exkl. Netzgebühren sowie Abgaben und Steuern.

0.12 €

Energiebezugspreis

0.08 €

Energielieferpreis Photovoltaik (Bestandszins)

Individuelle Vereinbarung

Energielieferpreis Wasser- & Windkraf (Bestandszins)

0.12 €

Energiebezugspreis

0.08 €

Energielieferpreis Photovoltaik (Bestandszins)

Individuelle
Vereinbarung

Energielieferpreis
Wasser- & Windkraft (Bestandszins)

LEISTUNGKENNZAHLEN

Jahresdurchschitt

Deckungsgrad (Verbraucher)

60 - 80%

Liefergrad (Produktion)

40 - 70%

Energiemix

Wasserkraft 60%
Photovoltaik 40%

TEILNEHER:IN / MITGLIED WERDE

BEZIEHER

Private und gewerbliche Stromkonsumenten

Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des BEG-Formulars “ENERGIE- und LEISTUNGSBEZUGSVEREINBARUNG” und senden an buergerenergie@familyofpower.at
Einmalig € 24,- (PRIVATE) bzw. € 132,- (UNTERNEHMEN) bezahlen für Geschäftsanteil & Aktivierung (automatisch mittels SEPA-Mandat). Es gibt keine laufenden Mitgliedsgebühren!
Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal (30 Tage-Frist!) → LOS GEHTS!

EINSPEISER

Eigentümer von Energieerzeugungsanlagen

Herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnen des BEG-Formulars “VEREINBARUNG über BESTAND und NUTZUNG der ENERGIEERZEUGUNGSANLAGE” und senden an buergerenergie@familyofpower.at

Einmalig € 24,- (PRIVATE) bzw. € 132,- (UNTERNEHMEN) bezahlen für Geschäftsanteil & Aktivierung (automatisch mittels SEPA-Mandat). Es gibt keine laufenden Mitgliedsgebühren!

Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal (30 Tage-Frist!) → LOS GEHTS!

NETZEBENEN UND ENERGIEGEMEINSCHAFTEN

Österreich ist einer DER Vorreiter bei Förderung und Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Europa.

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft darf Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen. (§79 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG)

Netzbetreiber sind verpflichtet, jedem Berechtigten (Stromkunden), der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und die entsprechende Benutzung des (Strom-)Netzes verlangt (geregeltes Netzzugangssystem), die Teilnahme zu ermöglichen an einer

  • Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) gem. §16b ElWOG 2010, oder an einer
  • Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft (EEG) gem. §16c ElWOG 2010, oder an einer
  • Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) gem. §16a ElWOG 2010

GRÜNDUNGSMITGLIEDER

Sektorräte der BEG

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Bürgerenergie e-Carsharing e-Bikesharing POWER TAXI Mikro ÖV
Einfach gesagt, ist eine Energiegemeinschaft der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung (Verbrauch, Speicherung oder Verkauf) von Energie.

Die Grundlage für Energiegemeinschaften bildet das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).

In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:

Eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist eine Energiegemeinschaft, bei der die Teilnahme nicht auf einen bestimmten räumlichen Bereich begrenzt ist. Somit können sich BEGs über die Konzessionsgebiete aller Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

Eine BEG ist nur im Elektrizitätsbereich tätig, wobei der Strom sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Quellen stammen darf. Hier ist anzumerken, dass die BEG der FAMILY OF POWER ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen bezieht. Die Gewinnerzielung steht nicht im Vordergrund. BEGs sollen den Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die Beteiligung ist freiwillig. Es dürfen Unternehmen aller Größen teilnehmen.

Österreichische Bürgerenergiegemeinschaften werden auf Basis der §§ 16b.,16d. und 16e. des österr. Bundesgesetzes „Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010)“ gegründet.

Jede / Jeder Inhaber:in eines Zählpunktes (Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage) kann an der Bürgerenergiegemeinschaft teilnehmen:

  • Privathaushalte
  • Landwirte
  • Unternehmen (aller Größen!)
  • Gemeinden

Mit Mehrfachteilnahme von Zählpunkten:

  • Teilnehmer:innen an GEA
  • Teilnehmer:innen an EEG

Kontaktiere uns

    Nach Ihrer Registrierung legen Sie Ihr Passwort fest, mit dem Sie sich jederzeit auf der Webseite einloggen können. Wenn Sie eingeloggt sind, sehen Sie bereits auf der Startseite Ihre freigeschalteten Fahrzeuge.

    Klicken Sie auf Ihr gewünschtes Fahrzeug, um zum Buchungskalender zu gelangen. Dort sehen Sie, wann Sie und andere das ausgewählte Fahrzeug bereits gebucht haben.

    Verlängern Sie Ihre Buchung online. Dies können Sie während Ihrer Fahrt jederzeit machen. Denken Sie an die anderen e-Carsharing-Nutzer, die in den Kalender sehen und vielleicht spontan das Fahrzeug buchen wollen und versuchen Sie möglichst exakt zu planen. Mit Ihrer Buchung verpflichten Sie sich, das Fahrzeug innerhalb des Buchungszeitraums am Standplatz zurückzustellen.

    Schaffen Sie dies nicht und verlängern auch Ihre Buchung nicht, kann dies zu Strafen bis hin zur Sperrung Ihres Accounts führen. Sollten Sie daher Ihre Buchung nicht verlängern können oder es vergessen haben, dann informieren Sie uns so rasch als möglich per E-Mail oder Telefon darüber, um Ihnen Strafzahlungen zu ersparen. Denken Sie bitte immer daran, dass ein anderer das Fahrzeug möglicherweise nach Ihnen gebucht hat und dringend benötigt. Sie wollen das Fahrzeug pünktlich am besten vollgeladen am Standplatz vorfinden, daher tun Sie das für die anderen bitte ebenfalls und halten Sie sich an Ihren gebuchten Zeitraum.

    Wenn Sie eine Buchung haben, können Sie das Fahrzeug ab Buchungsbeginn öffnen.


    Verrechnet wird aufgerundet auf die nächste Viertelstunde – selbst wenn Sie nur 1 Sekunde länger gefahren sind, wird auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. z.B. Sie haben bis 15:00 Uhr gebucht und bringen das Fahrzeug um 15:01 Uhr zurück, dann wird Ihnen bis 15:15 Uhr verrechnet.

    Grundsätzlich nutzen Sie den Fahrzeugschlüssel zum Fahren. Dieser befindet sich jedoch im abgeschlossenen Fahrzeug. Daher öffnen Sie das Fahrzeug beim ersten Aufsperren mit Ihrer Karte.

    Dabei wird nicht nur die Zentralverriegelung deaktiviert (wie auch beim Fahrzeugschlüssel), sondern zusätzlich auch die Wegfahrsperre. Wenn Sie daher mit dem Schlüssel aufsperren, obwohl Sie mit der Karte zugesperrt haben, können Sie nicht losfahren, da die Wegfahrsperre aktiviert ist. Dadurch stellen wir die korrekte Nutzung der Karte sicher und haben zusätzlich einen Diebstahlschutz.

    Durch die Nutzung der Karte authentifizieren Sie sich – wie mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite. Sie melden sich an und am Ende wieder ab.

    Pro Buchung brauchen Sie somit Ihre Karte exakt zwei Mal. Ein Mal am Beginn Ihrer Fahrt zum Aufsperren (am Standplatz) und ein Mal am Ende Ihrer Fahrt zum Zusperren (am Standplatz).
    Sie können

    Ihre laufende Fahrt jederzeit online verlängern.
    Sollten Sie Ihre Fahrt nicht verlängern können, da sich sonst Ihre Buchung mit einer Folgebuchung überschneiden würde, dann geben Sie uns umgehend Bescheid, damit wir denjenigen rechtzeitig über die verspätete Rückstellung des Fahrzeugs kontaktieren können.

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      Schaffen Sie dies nicht und verlängern auch Ihre Buchung nicht, kann dies zu Strafen bis hin zur Sperrung Ihres Accounts führen. Sollten Sie daher Ihre Buchung nicht verlängern können oder es vergessen haben, dann informieren Sie uns so rasch als möglich per E-Mail oder Telefon darüber, um Ihnen Strafzahlungen zu ersparen. Denken Sie bitte immer daran, dass ein anderer das Fahrzeug möglicherweise nach Ihnen gebucht hat und dringend benötigt. Sie wollen das Fahrzeug pünktlich am besten vollgeladen am Standplatz vorfinden, daher tun Sie das für die anderen bitte ebenfalls und halten Sie sich an Ihren gebuchten Zeitraum.

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      Verrechnet wird aufgerundet auf die nächste Viertelstunde – selbst wenn Sie nur 1 Sekunde länger gefahren sind, wird auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. z.B. Sie haben bis 15:00 Uhr gebucht und bringen das Fahrzeug um 15:01 Uhr zurück, dann wird Ihnen bis 15:15 Uhr verrechnet.

      Grundsätzlich nutzen Sie den Fahrzeugschlüssel zum Fahren. Dieser befindet sich jedoch im abgeschlossenen Fahrzeug. Daher öffnen Sie das Fahrzeug beim ersten Aufsperren mit Ihrer Karte.

      Dabei wird nicht nur die Zentralverriegelung deaktiviert (wie auch beim Fahrzeugschlüssel), sondern zusätzlich auch die Wegfahrsperre. Wenn Sie daher mit dem Schlüssel aufsperren, obwohl Sie mit der Karte zugesperrt haben, können Sie nicht losfahren, da die Wegfahrsperre aktiviert ist. Dadurch stellen wir die korrekte Nutzung der Karte sicher und haben zusätzlich einen Diebstahlschutz.

      Durch die Nutzung der Karte authentifizieren Sie sich – wie mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite. Sie melden sich an und am Ende wieder ab.

      Pro Buchung brauchen Sie somit Ihre Karte exakt zwei Mal. Ein Mal am Beginn Ihrer Fahrt zum Aufsperren (am Standplatz) und ein Mal am Ende Ihrer Fahrt zum Zusperren (am Standplatz).
      Sie können

      Ihre laufende Fahrt jederzeit online verlängern.
      Sollten Sie Ihre Fahrt nicht verlängern können, da sich sonst Ihre Buchung mit einer Folgebuchung überschneiden würde, dann geben Sie uns umgehend Bescheid, damit wir denjenigen rechtzeitig über die verspätete Rückstellung des Fahrzeugs kontaktieren können.

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        Schaffen Sie dies nicht und verlängern auch Ihre Buchung nicht, kann dies zu Strafen bis hin zur Sperrung Ihres Accounts führen. Sollten Sie daher Ihre Buchung nicht verlängern können oder es vergessen haben, dann informieren Sie uns so rasch als möglich per E-Mail oder Telefon darüber, um Ihnen Strafzahlungen zu ersparen. Denken Sie bitte immer daran, dass ein anderer das Fahrzeug möglicherweise nach Ihnen gebucht hat und dringend benötigt. Sie wollen das Fahrzeug pünktlich am besten vollgeladen am Standplatz vorfinden, daher tun Sie das für die anderen bitte ebenfalls und halten Sie sich an Ihren gebuchten Zeitraum.

        Wenn Sie eine Buchung haben, können Sie das Fahrzeug ab Buchungsbeginn öffnen.


        Verrechnet wird aufgerundet auf die nächste Viertelstunde – selbst wenn Sie nur 1 Sekunde länger gefahren sind, wird auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. z.B. Sie haben bis 15:00 Uhr gebucht und bringen das Fahrzeug um 15:01 Uhr zurück, dann wird Ihnen bis 15:15 Uhr verrechnet.

        Grundsätzlich nutzen Sie den Fahrzeugschlüssel zum Fahren. Dieser befindet sich jedoch im abgeschlossenen Fahrzeug. Daher öffnen Sie das Fahrzeug beim ersten Aufsperren mit Ihrer Karte.

        Dabei wird nicht nur die Zentralverriegelung deaktiviert (wie auch beim Fahrzeugschlüssel), sondern zusätzlich auch die Wegfahrsperre. Wenn Sie daher mit dem Schlüssel aufsperren, obwohl Sie mit der Karte zugesperrt haben, können Sie nicht losfahren, da die Wegfahrsperre aktiviert ist. Dadurch stellen wir die korrekte Nutzung der Karte sicher und haben zusätzlich einen Diebstahlschutz.

        Durch die Nutzung der Karte authentifizieren Sie sich – wie mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite. Sie melden sich an und am Ende wieder ab.

        Pro Buchung brauchen Sie somit Ihre Karte exakt zwei Mal. Ein Mal am Beginn Ihrer Fahrt zum Aufsperren (am Standplatz) und ein Mal am Ende Ihrer Fahrt zum Zusperren (am Standplatz).
        Sie können

        Ihre laufende Fahrt jederzeit online verlängern.
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          Verlängern Sie Ihre Buchung online. Dies können Sie während Ihrer Fahrt jederzeit machen. Denken Sie an die anderen e-Carsharing-Nutzer, die in den Kalender sehen und vielleicht spontan das Fahrzeug buchen wollen und versuchen Sie möglichst exakt zu planen. Mit Ihrer Buchung verpflichten Sie sich, das Fahrzeug innerhalb des Buchungszeitraums am Standplatz zurückzustellen.

          Schaffen Sie dies nicht und verlängern auch Ihre Buchung nicht, kann dies zu Strafen bis hin zur Sperrung Ihres Accounts führen. Sollten Sie daher Ihre Buchung nicht verlängern können oder es vergessen haben, dann informieren Sie uns so rasch als möglich per E-Mail oder Telefon darüber, um Ihnen Strafzahlungen zu ersparen. Denken Sie bitte immer daran, dass ein anderer das Fahrzeug möglicherweise nach Ihnen gebucht hat und dringend benötigt. Sie wollen das Fahrzeug pünktlich am besten vollgeladen am Standplatz vorfinden, daher tun Sie das für die anderen bitte ebenfalls und halten Sie sich an Ihren gebuchten Zeitraum.

          Wenn Sie eine Buchung haben, können Sie das Fahrzeug ab Buchungsbeginn öffnen.


          Verrechnet wird aufgerundet auf die nächste Viertelstunde – selbst wenn Sie nur 1 Sekunde länger gefahren sind, wird auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. z.B. Sie haben bis 15:00 Uhr gebucht und bringen das Fahrzeug um 15:01 Uhr zurück, dann wird Ihnen bis 15:15 Uhr verrechnet.

          Grundsätzlich nutzen Sie den Fahrzeugschlüssel zum Fahren. Dieser befindet sich jedoch im abgeschlossenen Fahrzeug. Daher öffnen Sie das Fahrzeug beim ersten Aufsperren mit Ihrer Karte.

          Dabei wird nicht nur die Zentralverriegelung deaktiviert (wie auch beim Fahrzeugschlüssel), sondern zusätzlich auch die Wegfahrsperre. Wenn Sie daher mit dem Schlüssel aufsperren, obwohl Sie mit der Karte zugesperrt haben, können Sie nicht losfahren, da die Wegfahrsperre aktiviert ist. Dadurch stellen wir die korrekte Nutzung der Karte sicher und haben zusätzlich einen Diebstahlschutz.

          Durch die Nutzung der Karte authentifizieren Sie sich – wie mit Ihren Zugangsdaten auf der Webseite. Sie melden sich an und am Ende wieder ab.

          Pro Buchung brauchen Sie somit Ihre Karte exakt zwei Mal. Ein Mal am Beginn Ihrer Fahrt zum Aufsperren (am Standplatz) und ein Mal am Ende Ihrer Fahrt zum Zusperren (am Standplatz).
          Sie können

          Ihre laufende Fahrt jederzeit online verlängern.
          Sollten Sie Ihre Fahrt nicht verlängern können, da sich sonst Ihre Buchung mit einer Folgebuchung überschneiden würde, dann geben Sie uns umgehend Bescheid, damit wir denjenigen rechtzeitig über die verspätete Rückstellung des Fahrzeugs kontaktieren können.

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